1. Das Sachenrecht enthält Regeln über die tatsächliche Sachherrschaft, die rechtliche Sachherrschaft sowie beschränkte dingliche Rechte.
2. Man kommt als eheliches oder nichteheliches Kind zur Welt und erwirbt damit unterschiedliche Rechte und Pflichten gegenüber den biologischen Eltern.
3. Wer voll geschäftsfähig ist, kann selbständig rechtlich verbindliche Willenserklärungen abgeben.